Anpassung der Wertungsrichtervergütung ab Juli 2026
Der Landestanzsportverband Bremen passt zum Juli 2026 die Vergütung der Wertungsrichterinnen und Wertungsrichter für ihre Einsätze bei Turnieren im Verbandsgebiet an. Ziel ist eine weitgehende Gleichbehandlung der Spesen und Aufwandsentschädigungen mit den Sätzen, die im Niedersächsischen Tanzsportverband angewendet werden.
Konkret erhöhen wir die Aufwandsentschädigung für mit dem Pkw gefahrene Kilometer von 0,25 Euro auf 0,30 Euro. Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert. Dies gilt insbesondere für die Obergrenze der auszuzahlenden Aufwandspauschale für An- und Abreise per Pkw, die weiterhin bei 75 Euro liegt.
Mit dieser Anpassung tragen wir einerseits den deutlich gestiegenen Reisekosten – vor allem den höheren Kraftstoffkosten – Rechnung. Andererseits behalten wir die Kalkulierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Turnierveranstaltungen im Land Bremen im Blick.
