Prävention interpersonaler Gewalt: Neue Anforderungen für alle Lizenzen
Ende 2024 wurde das DOSB-Stufenmodell vollständig von Tanzsport Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, für die Prävention interpersonaler Gewalt zu sensibilisieren und alle Teilnehmenden am Sport zum Reflektieren anzuregen. In der letzten Ausbaustufe gingen somit auch weiterführende Anforderungen an alle Lizenzinhabende einher, die nach unserem Verständnis ab dem Kalenderjahr 2025 gelten und über die wir hier gerne berichten wollen:
Pflichtschulung interpersonale Gewalt
Verpflichtend ist seit dem 01.01.2025 die Teilnehme an einer (mindestens) 2 LE umfassenden Schulung zur Prävention interpersonaler Gewalt. Diese Schulungen werden bereits vom DTV sowie verschiedenen Landestanzsportverbänden angeboten. Die Teilnahme an diesen 2 LE innerhalb eines Liznezerhaltszeitraumes ist für alle Lizenzarten (Trainer, Wertungsrichter, Turnierleiter) verpflichtend. Der Nachweis erfolgt analog des Nachweises über fachliche bzw. überfachliche LEs anderer Lizenzerhaltsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass für Wertungsrichter- und Turnierleiter-Lizenzinhaber eine Meldung an des Lehrgangsveranstalters an den DTV erfolgt bzw. Trainer ihre Teilnahmebescheinigung zusammen mit den fachlichen und überfachlichen Nachweisen einreichen. Die Vorgabe ist in der TSO, Anhang 8 nachzulesen.
Der Nordverbund sind aktuell folgende Maßnahmen in diesem Bereich geplant:
03.04.2025, 19:30 bis 21 Uhr, ONLINE, veranstaltet vom TSH sowie
06.05.2025, 18:30 bis 20 Uhr, ONLINE, veranstaltet vom HATV
Führungszeugnis
Teilnehmende an Lizenzerwerbsmaßnahmen müssen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten des
Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18 vorweisen. Die Vorlage erfolgt vor der Prüfung und das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein. (siehe auch TSO J, K). Die Vorlage erfolgt in Abstimmung mit dem Lehrwart im Rahmen des jeweiligen Erwerbslehrgangs. Der LTV Lehrwart kann ein entsprechende Schreiben bereitstellen, mit dem das erweitere Führungszeugnis kostenlos angefordert werden kann.
Ehrenkodex
Teilnehmende an Lizenzerwerbsmaßnahmen müssen einen unterzeichneten Ehrenkodex des Deutschen Tanzsportverbandes vorlegen. Außerdem müssen Lizenzinhaber zu Beginn eines jeden Lizenzerhaltszeitraum einen Ehrenkodex unterzeichnen und bei LTV oder DTV einreichen. Wir empfehlen, den Ehrenkodex im Rahmen der Nachweise der LE aus den Erhaltsmaßnahmen (für Trainer) bzw. beim Besuch einer Erhaltsmaßnahme einzureichen bzw. vorzulegen. Die Bestätigung der Vorlage erfolgt über den LTV Lehrwart.