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Umfangreicher Maßnahmenkatalog des DTVs zur Unterstützung der Vereine

Das Maßnahmenpaket zum Wiedereinstieg in den Wettkampftrieb, das bereits am 20. Juli 2020 veröffentlicht wurde und vorerst bis 31.12.2020 Gültigkeit hatte, wurde an einigen Positionen modifiziert und ausgeweitet. Es gelten die nachfolgenden Regelungen für die angegebenen Veranstaltungen mit tatsächlichem Durchführungsdatum bis zum 31.08.2022:

  • Die Frist von 4 Monaten zur Anmeldung offener Turniere muss nicht eingehalten werden. Eine Anmeldung ist bis zu 2 Monate vor dem Turniertermin ist möglich. Die angemeldeten Turniere werden in der Turnierdatenbank des DTV veröffentlicht.
  • Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist möglich.
  • Die Möglichkeit des Doppelstarts kann im Hinblick auf die Begrenzung der Teilnehmerzahl ausgesetzt werden.
  • Eine Reduzierung auf drei Wertungsrichter*innen bei offenen Turnieren ist möglich. (Es gilt TSO D 7.2, Genehmigung durch LTV-Sportwart.)
  • Eine geänderte Turnierdurchführung bezüglich der Paaranzahl auf der Tanzfläche und der Rundeneinteilung zur Erfüllung von Auflagen während der Coronakrise ist möglich.
  • Der DTV verzichtet für alle Turniere auf die Turnieranmeldegebühren lt. DTVFinanzordnung (ausgenommen WDSF-Turnieranmeldegebühren).
  • Eine Bezuschussung der Wertungsrichterkosten für offene Turniere mit 20,– Euro je eingesetztem Wertungsrichter zur nachgewiesenen Verlustbegrenzung ist möglich.
  • Eine Bezuschussung der Wertungsrichterkosten für Deutsche Meisterschaften, Deutschlandpokale, Deutschlandcups und Formationsturniere der 1. Bundesligen (Standard/Latein/JMC) mit bis zu 250,– Euro je eingesetztem Wertungsrichter und Einsatztag zur nachgewiesenen Verlustbegrenzung ist möglich.
  • Eine Bezuschussung der Wertungsrichterkosten für Formationsturniere der 2. Bundesligen (Standard/Latein/JMC) mit bis zu 150,– Euro je eingesetztem Wertungsrichter und Einsatztag zur nachgewiesenen Verlustbegrenzung ist möglich.

Für alle oben genannten Maßnahmen muss eine Genehmigung eingeholt werden. Diese erteilt auf Antrag des jeweiligen Ausrichters der Bundessportwart, bei finanziellen Zuschüssen muss die Zustimmung des DTV-Schatzmeisters eingeholt werden.

Die jeweils gültigen Verordnungen zu Hygienekonzept, Kontaktnachverfolgung, Abstandsregelungen und Zuschaueranzahl sind zwingend einzuhalten!

Quelle: DTV, Stand 31.12.2021

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